Besondere Lernleistung

Besondere Lernleistung

Die besondere Lernleistung nach § 11 AVO-GOFAK ist eine umfangreiche Arbeit, die nach Entscheidung des Prüflings an die Stelle der Abiturleistung im vierten Prüfungsfach treten kann.

Die besondere Lernleistung unterscheidet sich von der Facharbeit deutlich im Anforderungsniveau, in der Komplexität der Aufgabenstellung und im Umfang und darf keine erweiterte Facharbeit sein. Sie kann als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit (max. drei Bearbeiter) angefertigt werden.

Es ist darauf zu achten, dass bei Ersetzung des vierten Prüfungsfaches durch die besondere Lernleistung weiterhin alle Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erhalten bleiben. Die besondere Lernleistung ersetzt ausschließlich die Abiturklausur im P4-Fach.

Auch bei Anfertigung einer Besonderen Lernleistung / Jahresarbeit müssen die verbleibenden Prüfungsfächer P1-P3 und P5 die Auflagen an Prüfungsfächer erfüllen (aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Fach und (!) zwei der drei Fächer De, FS, Ma müssen enthalten sein in P1-P3, P5).

Uwe Grünhage

>> Hinweise zur besonderen Lernleistung [pdf-Datei; Stand September 2010]

>> Anmeldeformular für die besondere Lernleistung [pdf-Datei; Stand September 2010]

>> Bewertung der “Besonderen Lernleistung” [2 Seiten pdf]