Schulordnung

Seit dem 28. September sollten alle Schülerinnen und Schüler im Besitz einer aktualisierten Schulordnung sein.
I. Präambel

Die folgende Schulordnung soll allen am Schulleben beteiligten Personen ein geordnetes Zusammenleben ermöglichen. Aufgrund der Größe unserer Schule kommt Akzeptanz, Rücksichtnahme und Eigenverantwortung eine besondere Bedeutung zu. Grundsätzlich müssen Menschen vor Diskriminierungen und Verletzungen jeder Art geschützt und Sachbeschädigungen jeden Ausmaßes vermieden werden. Grundlage dieser Schulordnung ist die gegenseitige Verpflichtung, einander unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Stellung und Alter ernst zu nehmen und Verständnis füreinander zu entwickeln.

II. Ziele

1. Schüler und Lehrer gehen miteinander und untereinander verständnisvoll und tolerant um.

2. Sie fördern miteinander die Selbständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein der Schüler.

3. Die Schüler sind aufgefordert, an der Gestaltung von Unterricht und Schulleben aktiv mitzuwirken. Die Lehrer sind bemüht, im Rahmen der Vorschriften Schüleranregungen anzunehmen.

4. Die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist eine vorrangige Aufgabe aller. Darum sind alle am Schulleben Beteiligten ständig bemüht, umweltbewusst und energiesparend zu handeln.

5. Diese Schulordnung wird im ständigen Gespräch sein. Alle sind aufgefordert, sie konkret umzusetzen und Weiterentwicklungsvorschläge zu machen.

III. Allgemeine Vereinbarungen für das Zusammenleben in der Schule

1. Die genaue Einhaltung der Unterrichts- und Pausenzeiten durch Schüler und Lehrer ist selbstverständlich. Wenn fünf Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft im vorgesehenen Raum erschienen sein sollte, informiert sich der Klassen- bzw. Kurssprecher über mögliche Planänderungen im Lehrerzimmer oder – falls dort keine Auskunft zu erhalten ist – im Sekretariat.

2. Unterrichtsvertretungen und sonstige Planänderungen werden – soweit vorhersehbar – in der Regel spätestens am vorhergehenden Tag bis zur ersten großen Pause im U-Flur am Vertretungsplan bekannt gegeben. Vor der letzten gemeinsamen Unterrichtsstunde eines Tages informiert der Klassensprecher die Klasse über die Änderungen des nächsten Tages. Kursstufenschüler informieren sich hierüber selbst.

3. Während der großen Pausen (mit Ausnahme der Pausen, die von der Schulleitung per Durchsage zu Regenpausen erklärt werden) halten sich die Schüler auf dem Schulhof auf. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit verschlossen. In den ersten fünf Minuten einer großen Pause können Taschen in den Gebäuden abgestellt werden. Während der Pausen sollten die vom Schulhof aus zugänglichen Toiletten im Keller benutzt werden. Während der Mittagspause werden die Unterrichtsräume grundsätzlich abgeschlossen. In Verantwortung einer Lehrkraft können sie jedoch Schülern zugänglich gemacht werden.

4. Der sorgsame Umgang mit allem schulischen Inventar, eingeschlossen Elemente der Klassenraum-, Schul- und Schulhofgestaltung, dient allen und ist daher selbstverständlich. Bei Beschädigungen besteht immer die Verpflichtung zum Schadenersatz. Diese Regelung betrifft auch die Grünanlagen, die nicht betreten werden dürfen.

5. In jeder Klasse wird ein Klassendienst eingerichtet. Dessen Aufgaben werden von der Klasse mit ihrer Klassenlehrkraft festgelegt. In jedem Fall muss die regelmäßige Lüftung der Räume gewährleistet sein.

6. Jeder ist für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes verantwortlich. In allen Räumen, in denen Müll (z.B. Abfälle auf Fußboden, Tischen oder Fensterbänken) vorgefunden wird, entsorgen die Schüler mit der Lehrkraft den Müll umgehend und unabhängig vom Verursacherprinzip, wobei die Mülltrennung zu beachten ist. Auch der Schulhof soll saubergehalten werden; in den Pausen sind die Müllbehälter in den Gebäudeeingangsbereichen zu verwenden.

7. Spiele mit Verletzungsgefahren sind nicht gestattet. Ob ein Spiel gefährlich ist, entscheidet im Zweifelsfall die aufsichtsführende Lehrkraft. Das Schneeballwerfen ist grundsätzlich verboten (außerhalb der Pausen in der Klassengemeinschaft unter Aufsicht einer Lehrkraft jedoch möglich).
8. Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen in die Schule bzw. auf das Schulgelände ist verboten (siehe Erlass).

9. Mobiltelefone sind wegen der Geräusch- und Strahlenbelästigung im Schulgebäude abzuschalten.
10. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist gemäß Erlass verboten.

11. Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände kann nur außerhalb der Pausen, nur im Schritttempo und nur, wenn dadurch keine Gefährdung anderer oder die Gefahr der Beschädigung von Anlagen entsteht, geduldet werden.

12. Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt. Aus Sicherheitsgründen müssen die Zufahrten zu den Schulgebäuden freigehalten werden.

13. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist (mit Ausnahme der Mittagspause) nur Schülern der Sekundarstufe II gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung einer Lehrkraft.

14. Unfälle, die sich auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände oder bei sonstigen Schulveranstaltungen ereignen, müssen unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden.

15. Bei Feueralarm ist die für den jeweiligen Raum gültige Anordnung zu befolgen. Diese Anordnung und ein Fluchtplan sind neben den Türen angebracht und müssen von der Klassenlehrkraft bzw. vom Tutor mit den Schülern zu Beginn jedes Schuljahres besprochen werden. Diese Besprechung ist im Klassenbuch bzw. Kursheft zu vermerken.

16. Für die Benutzung der Sporthallen gilt die jeweilige Hallenordnung.

IV. Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Schulordnung

Handelt eine Schülerin bzw. ein Schüler gegen diese Schulordnung, reagiert die aufsichtsführende bzw. unterrichtende Lehrkraft entsprechend der Schwere des Verstoßes. Mögliche Maßnahmen sind u.a.: Gespräch beim Schulleiter, Aufsatz über den Sinn und Zweck dieser Schulordnung, Ordnungsdienste (Aufstuhlen, Müllsammeln, Reinigung des Mobiliars von starken Verschmutzungen, Mitarbeit bei der Pflege der Grünanlagen). Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen wird eine Klassenkonferenz einberufen.